
Aufenthalt
Kliniktarif
Therapie-Kosten - Psychologische Behandlung & Psychosomatik
für Privatversicherte / Beihilfeberechtigte
und Selbstzahler
I. Allgemein
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Die WENDELSTEIN KLINIK ist ein privates, beihilfefähiges Akutfachkrankenhaus im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KK des Verbandes der PKV mit der Kernkompetenz für psychiatrische, psychosomatischen und internistische Erkrankungen.
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Die Abrechnung erfolgt über einen pauschalierten Tagessatz für die allgemeinen stationären Krankenhausleistungen.
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Über das Erstscreening hinausgehende Leistungen der konsiliarischen Abteilungen (Dermatologie, Chirurgische-Orthopädie, HNO) sowie die Inanspruchnahme externer Ärzte und Einrichtungen sind nicht im pauschalierten Tagessatz enthalten und werden gesondert berechnet. (Vgl. V)
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Die Inanspruchnahme von nichtärztlichen und / oder ärztlichen Wahlleistungen wird gesondert vereinbart und berechnet (Vgl. IV)
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Rehabilitations- und/oder Sanatoriumsbehandlungen werden in der Wendelstein Klinik nicht durchgeführt.
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Kinder und Jugendliche können nicht behandelt werden.
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Weitere Informationen zu den Besonderheiten der Beihilfe erhalten Sie unter der Telefonnummer 07574-845.
II. Stationäre Behandlung
Allgemeine ärztliche, therapeutische, pflegerische Behandlungsleistungen,
Verpflegung und Unterbringung im Mehrbettzimmer (Regelleistung)
III. Tagesklinische Behandlung
Allgemeine ärztliche, therapeutische, pflegerische Behandlungsleistungen
und Verpflegung
IV. Wahlleistung
Komfortdoppelzimmer (nichtärztliche Wahlleistung)
Einbettzimmer (nichtärztliche Wahlleistung)
Chefarztbehandlung (ärztliche Wahlleistung)
Abrechnung nach GOÄ
V. Konsiliardienst
Dermatologie, Chirurgische-Orthopädie, HNO
Abrechnung nach GOÄ
VI. Abrechnungsmodalitäten
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Die Rechnungsstellung erfolgt im 10-tägigen Rhythmus.
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Für den Aufnahme- als auch für den Entlasstag wird der volle pauschalierte Tagessatz in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. III S. 2 PEPP-Vereinbarung 2016 abgerechnet.
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Eine Direktabrechnung mit den privaten Krankenversicherungen ist i. d. R. möglich, ebenso mit den Beihilfestellen des LBV Baden-Württemberg und des KVBW. Mit allen weiteren Beihilfestellen sowie gesetzlichen Krankenkassen ist eine Direktabrechnung nicht möglich.
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Wahlärztliche Leistungen werden Ihnen persönlich in Rechnung gestellt und können nicht direkt abgerechnet werden. Bitte reichen Sie die Rechnung(en) bei Ihrem Kostenträger ein.
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Bei Selbstzahlern wird eine Vorauszahlung erhoben, welche am Ende der Behandlung mit der Abschlussrechnung verrechnet wird.