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Aufenthalt

Kliniktarif

Therapie-Kosten - Psychologische Behandlung & Psychosomatik 

für Privatversicherte / Beihilfeberechtigte
und Selbstzahler

I. Allgemein

  • Die WENDELSTEIN KLINIK ist ein privates, beihilfefähiges Akutfachkrankenhaus im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KK des Verbandes der PKV mit der Kernkompetenz für psychiatrische, psychosomatischen und internistische Erkrankungen.

  • Die Abrechnung erfolgt über einen pauschalierten Tagessatz für die allgemeinen stationären Krankenhausleistungen.

  • Über das Erstscreening hinausgehende Leistungen der konsiliarischen Abteilungen (Dermatologie, Chirurgische-Orthopädie, HNO) sowie die Inanspruchnahme externer Ärzte und Einrichtungen sind nicht im pauschalierten Tagessatz enthalten und werden gesondert berechnet. (Vgl. V)

  • Die Inanspruchnahme von nichtärztlichen und / oder ärztlichen Wahlleistungen wird gesondert vereinbart und berechnet (Vgl. IV)

  • Rehabilitations- und/oder Sanatoriumsbehandlungen werden in der Wendelstein Klinik nicht durchgeführt.

  • Kinder und Jugendliche können nicht behandelt werden.

  • Weitere Informationen zu den Besonderheiten der Beihilfe erhalten Sie unter der Telefonnummer 07574-845.

II. Stationäre Behandlung

Allgemeine ärztliche, therapeutische, pflegerische Behandlungsleistungen,
Verpflegung und Unterbringung im Mehrbettzimmer (Regelleistung)

III. Tagesklinische Behandlung

Allgemeine ärztliche, therapeutische, pflegerische Behandlungsleistungen
und Verpflegung

IV. Wahlleistung

Komfortdoppelzimmer (nichtärztliche Wahlleistung)

Einbettzimmer (nichtärztliche Wahlleistung)

Chefarztbehandlung (ärztliche Wahlleistung)
Abrechnung nach GOÄ

V. Konsiliardienst

Dermatologie, Chirurgische-Orthopädie, HNO
Abrechnung nach GOÄ

VI. Abrechnungsmodalitäten

  • Die Rechnungsstellung erfolgt im 10-tägigen Rhythmus.

  • Für den Aufnahme- als auch für den Entlasstag wird der volle pauschalierte Tagessatz in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. III S. 2 PEPP-Vereinbarung 2016 abgerechnet.

  • Eine Direktabrechnung mit den privaten Krankenversicherungen ist i. d. R. möglich, ebenso mit den Beihilfestellen des LBV Baden-Württemberg und des KVBW. Mit allen weiteren Beihilfestellen sowie gesetzlichen Krankenkassen ist eine Direktabrechnung nicht möglich.

  • Wahlärztliche Leistungen werden Ihnen persönlich in Rechnung gestellt und können nicht direkt abgerechnet werden. Bitte reichen Sie die Rechnung(en) bei Ihrem Kostenträger ein.

  • Bei Selbstzahlern wird eine Vorauszahlung erhoben, welche am Ende der Behandlung mit der Abschlussrechnung verrechnet wird.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:

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