
Aufenthalt
Aufnahme
Aufnahmeprocedere
Nach vorheriger Rücksprache mit uns können Sie jederzeit stationär aufgenommen werden. Die notwendige Einweisung zur stationären Krankenhausbehandlung erhalten Sie von Ihrem Haus-oder Facharzt. In dringenden und akuten Fällen können wir dies für Sie übernehmen und den Kostenübernahmeantrag bei der Versicherung stellen. Bei geplanten Aufnahmen ist die vorherige Einholung einer Kostenzusage bei den Kostenträgern ratsam. Die von einer Privatklinik in Rechnung gestellten Leistungen sind prinzipiell beihilfefähig, werden aber von einigen Beihilfestellen nicht vollständig erstattet. Welche Optionen es hier gibt, erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler aufgenommen werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten; welche Möglichkeiten dennoch bestehen, erklären wir Ihnen.
Haben Sie noch Fragen? Oder möchten Sie direkt einen Aufnahmetermin vereinbaren? Dann rufen Sie uns bitte unter 07574-845 an. Wir sind Ihnen gerne behilflich!
Aufenthalt und Entlassung
Am Aufnahmetag führen Sie zuerst ein diagnostisches Aufklärungsgespräch mit unserem Pflegedienst. Danach werden Sie vom Chefarzt begrüßt, der sich ein erstes Bild von Ihrem Zustand und Ihrer Erkrankung macht und eine erste Einschätzung abgibt. Im Verlauf des Spätnachmittags findet dann ein ausführliches Erstgespräch statt. Unser Dienstarzt führt eine orientierende klinische Untersuchung durch.
Am nächsten Tag lernen Sie Ihren Bezugstherapeuten kennen, bei dem Sie während Ihres Aufenthaltes mehrmals pro Woche Einzeltherapien haben. Dieser wird während Ihres Aufenthalts Ihr erster Ansprechpartner sein.
Vor Ihrer Entlassung wird ein Notfallplan erstellt und eine Rückfallprophylaxe erarbeitet. Sie erhalten einen Kurzbericht für den weiterbehandelnden Arzt, einen detaillierten Medikamentenplan und ggf. ein Rezept für die verschriebene Medikation. Die Weiterbehandlung wird nochmals abschließend besprochen. Dabei kann beispielsweise geklärt werden, wo bei Bedarf eine ambulante psychiatrische oder psychotherapeutische Anbindung erfolgt oder ob in der Folgezeit weitere somatische Untersuchungen nötig werden.
Auch nach der Entlassung sind wir für Sie da. Ihr Therapeut ist Ihr Ansprechpartner, den Sie selbstverständlich auch nach Ihrer Entlassung kontaktieren können.